Wichtige Information zu
Therapieplätze in meiner Praxis
Liebe Patientinnen und Patienten, liebe Eltern und Familien,
ich möchte Sie darüber informieren, dass ich künftig voraussichtlich weniger Therapieplätze für gesetzlich Versicherte anbieten kann.
Diese Entscheidung fällt mir sehr schwer. Sie bedeutet nicht, dass ich weniger helfen möchte. Der Grund dafür ist eine politische Entscheidung, auf die ich als Psychotherapeutin keinen Einfluss habe.
Was hat die Politik beschlossen?
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz hat der Gesetzgeber neue Regeln für die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen. GKV steht dabei für „gesetzliche Krankenversicherung“.
Das Ziel des Gesetzes ist es, die Ausgaben der Krankenkassen zu begrenzen und die Krankenkassenbeiträge möglichst stabil zu halten. Dafür soll unter anderem bei der ambulanten ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung gespart werden.
Diese neuen Rahmenbedingungen wurden von der Politik beschlossen. Sie wurden nicht von den Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gefordert oder verursacht.
Was ändert sich bei der Bezahlung von Psychotherapie?
Bisher wurden notwendige psychotherapeutische Behandlungen grundsätzlich von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.
Künftig soll für psychotherapeutische Behandlungen jedoch nur noch eine begrenzte Geldsumme zur Verfügung stehen. Man kann sich das wie einen gemeinsamen Geldtopf vorstellen: Aus diesem Topf müssen die Behandlungen aller gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten bezahlt werden.
Wenn mehr Behandlungen notwendig sind, als Geld in diesem Topf vorhanden ist, bedeutet das nicht automatisch, dass zusätzliches Geld zur Verfügung gestellt wird. Stattdessen kann es passieren, dass durchgeführte Behandlungen nicht mehr vergütet werden.
Die Praxis hat die Behandlung dann zwar durchgeführt und die dafür notwendige Arbeitszeit aufgewendet. Sie erhält dafür aber möglicherweise nur einen Teil der vorgesehenen Bezahlung oder gar keine Bezahlung.
Warum kann ich nicht einfach trotzdem mehr Menschen behandeln?
Eine psychotherapeutische Behandlung besteht nicht nur aus der Zeit, die Patientin oder Patient und Therapeutin gemeinsam im Behandlungszimmer verbringen.
Zu jeder Behandlung gehören unter anderem:
- die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen,
- die Dokumentation des Behandlungsverlaufs,
- Gespräche mit Eltern und Bezugspersonen,
- das Schreiben von Berichten und Anträgen,
- Absprachen mit Ärztinnen, Ärzten und anderen beteiligten Stellen,
- Fortbildungen, Verwaltung und Praxisorganisation.
Darüber hinaus müssen die laufenden Kosten der Praxis bezahlt werden. Dazu gehören beispielsweise die Praxisräume, Versicherungen, technische Ausstattung und Verwaltungskosten.
Ich kann eine psychotherapeutische Praxis daher nicht dauerhaft weiterführen, wenn ein Teil der geleisteten Arbeit nicht oder kaum bezahlt wird. Die Folge wäre dann die Schließung meiner Praxis.
Aus diesem Grund muss ich die Zahl der Behandlungsplätze für gesetzlich Versicherte begrenzen. Zusätzlich werde ich mehr Behandlungen für privat Versicherte und Selbstzahlende anbieten müssen, bei denen die Vergütung vorher verlässlich geregelt werden kann.
Wer trägt die Verantwortung dafür?
Die Einschränkung meines Angebots ist keine freiwillige Entscheidung gegen gesetzlich versicherte Kinder, Jugendliche oder Familien.
Ich entscheide nicht darüber, wie viel Geld die gesetzlichen Krankenkassen für psychotherapeutische Behandlungen bereitstellen. Diese Rahmenbedingungen werden durch Gesetze und politische Vorgaben festgelegt.
Die Verantwortung für die Begrenzung der finanziellen Mittel liegt deshalb beim Gesetzgeber – nicht bei den psychotherapeutischen Praxen und nicht bei den Therapeutinnen und Therapeuten.
Ich würde gerne mehr Kinder und Jugendliche behandeln und mehr Familien unterstützen. Unter den neuen Bedingungen ist dies jedoch möglicherweise nicht mehr in dem bisherigen Umfang möglich, ohne die wirtschaftliche Existenz meiner Praxis zu gefährden.
Was bedeutet das für Sie?
Für gesetzlich versicherte Kinder, Jugendliche und Familien kann diese Entwicklung bedeuten:
- Es stehen weniger neue Therapieplätze zur Verfügung.
- Die Wartezeiten auf ein Erstgespräch oder einen Therapieplatz können länger werden.
- Wartelisten müssen möglicherweise zeitweise geschlossen werden.
- Neue Patientinnen und Patienten können möglicherweise nicht sofort aufgenommen werden.
- Einige Angebote oder Termine können nur noch als Privat- oder Selbstzahlerleistung angeboten werden.
Für privat Versicherte und Selbstzahlende wird es weiterhin Behandlungsangebote geben.
Eine schwierige und bedauerliche Entwicklung
Mir ist bewusst, wie belastend es ist, lange auf psychotherapeutische Hilfe warten zu müssen. Gerade für Kinder und Jugendliche sowie ihre Familien können lange Wartezeiten sehr schwierig sein.
Ich bedaure sehr, dass politische Sparmaßnahmen dazu führen können, dass notwendige psychotherapeutische Hilfe schwerer zugänglich wird.
Ich möchte weiterhin so vielen Menschen wie möglich helfen. Gleichzeitig kann ich nur die Behandlungen anbieten, deren Finanzierung ausreichend und verlässlich gesichert ist.
Bereits begonnene Behandlungen werde ich selbstverständlich weiterhin zuverlässig und fachlich verantwortungsvoll begleiten.
Aktuelle Informationen zu freien Therapieplätzen und zur Warteliste finden Sie auf dieser Homepage.
Was können Sie jetzt tun?
Auch Eltern, Angehörige und Betroffene können deutlich machen, welche Folgen diese politischen Entscheidungen für Kinder, Jugendliche und Familien haben.
Sie können sich zum Beispiel an die Abgeordneten Ihres Wahlkreises, an das Bundesgesundheitsministerium oder an die gesundheitspolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Parteien wenden. Schildern Sie dabei möglichst konkret, was lange Wartezeiten und fehlende Therapieplätze für Ihre Familie bedeuten.
Sie können außerdem Petitionen unterstützen, sich an Eltern- und Patientenverbände wenden oder öffentlich auf die schwierige Versorgungssituation aufmerksam machen.
Je mehr Familien der Politik zurückmelden, dass eine weitere Einschränkung psychotherapeutischer Angebote nicht hinnehmbar ist, desto deutlicher wird, dass es hier nicht nur um Zahlen und Einsparungen geht. Es geht um die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen und um die Belastung ganzer Familien.
Bitte machen Sie deutlich: Notwendige psychotherapeutische Behandlungen dürfen nicht davon abhängen, ob in einem begrenzten Geldtopf noch ausreichend Mittel vorhanden sind.
Die Verantwortung für eine ausreichende Versorgung liegt bei der Politik. Eltern und Betroffene haben das Recht, von den politisch Verantwortlichen zu verlangen, dass notwendige Hilfen erreichbar und zuverlässig finanziert bleiben.
(Stand: Juli 2026.)
THERAPIEPLÄTZE
Aktuell habe ich keine freien Therapieplätze.
Aufgrund der vielen Anfragen, ist die Warteliste erneut sehr voll, sodass ich diese leider wieder schließen musste. Ich nehme daher im Moment keine neuen Anfragen mehr auf.
Die Wartezeit bei mir liegt aktuell bei mehr als einem Jahr.
Falls Ihr Kind bereits auf meiner Warteliste steht, bitte ich nach wie vor darum, den Wartelistenplatz in regelmäßigen Abständen bei mir zu bestätigen.
Diagnostiktermine, z.B. beim Verdacht auf ein ADHS oder andere Störungen, können separat von einer Therapie durchgeführt werden.
Melden Sie sich hierzu bitte in der telefonischen Sprechzeit.
Bitte beachten Sie, dass aktuell auch für Diagnostiktermine eine längere Wartezeit besteht.
Neuanfragen nehme ich nur in der telefonischen Sprechzeit entgegen (montags und donnerstags 8:00 Uhr bis 9:00 Uhr, außer an Feiertagen und während Urlaub oder Fortbildung, siehe hierzu unter "Aktuelles").
Warum sind die Wartezeiten für eine Psychotherapie eigentlich so lang?
Weiter Infos finden Sie hier
Mögliche Anlaufstellen, an die Sie sich bei Bedarf wenden können:
- Hier finden Sie die aktuelle Liste der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen im Rems-Murr-Kreis. Hier klicken.
- Eine Liste verschiedener Anlaufstellen und Unterstützungssysteme in und um Backnang und im Rems-Murr-Kreis finden sie hier
- Beratungsstelle für Familien und Jugendliche in Backnang, Waiblingen und Schorndorf.
Hier klicken
- Psychiatrische Institutsambulanz in Winnenden, Tel.: 07195 900-0
- Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung: Tel: 116 117, diese vermittelt dann an einen Psychotherapeuten/eine Psychotherapeutin im Landkreis, der/die noch freie Termine gemeldet hat.
- In Notfällen (bei akuter Eigen- oder Fremdgefährdung) ist die zuständige Kinder- und Jugendpsychiatrie des Klinikums Weissenhof in Weinsberg zuständig. Tel.: 07134 75-1320