Behandlungskosten
Da meine Praxis die Kassenzulassung hat, werden die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung bei gesetzlich Versicherten von der Krankenkasse übernommen.
Abgerechnet werden kann auch über eine private Krankenversicherung, durch das Kostenerstattungsverfahren und als Selbstzahler. Wenn Sie privat versichert bzw. beihilfeberechtigt sind, ist es wichtig, vor dem Ersttermin mit einem zuständigen Sachbearbeiter der Krankenversicherung die Rahmenbedingungen der Kostenübernahme zu klären. Selbstzahler tragen die Therapiekosten selbst. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).